Homeoffice ist nicht erst seit Corona beliebt. Corona hat aber weiter dazu geführt, dass betriebliche Arbeitsplätze ausgelagert werden mussten. Auch im Homeoffice arbeiten Versicherte, daher sind auch hier die arbeitsschutz- und berufsgenossenschaftlichen Regelwerke zu beachten und umzusetzen. Verantwortlich hierfür ist der Unternehmer. Die Verpflichtung zur Unterweisung ergibt sich u.a. aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG [2] sowie § 4 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 1 [3] hat der Unternehmer die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen.
Wir bieten mit unserer Onlineunterweisung den Unternehmern die Möglichkeit, im Auftrag des Unternehmers, diese Unterweisung konform zu den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben durchzuführen.
Inhalt der Unterweisung:
Checkliste Homeoffice
Versicherungsschutz
Ergonomie
Verständnistest
Dauer der Unterweisung ca. 45 Min.
Bei Interesse können Sie uns gerne eine Anfrage per Mail an stellen.
Foto: Freepik.com
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